Zum Nachteil des Auftraggebers fehlerhaft durchgeführte Korrekturen bilden einen weiteren Cluster der im Zuge eines Doppelzahlungsaudits durch die EVV GmbH erarbeiteten Feststellungen.

Die Rechnung Nr. 862600195 (Spalte „Referenz“) wurde mit demselben Rechnungsdatum (Spalte „Belegdatum“) mit unterschiedlichen Rechnungsbeträgen (Spalte „Betrag in BW“) auf demselben Kreditorenkonten (Spalte „Konto“) gebucht. Bei der ersten Buchung wurde fälschlicherweise der Netto-Rechnungsbetrages exkl. Mehrwertsteuer erfasst, die notwendige Stornierung unterblieb allerdings und 163,63 € wurden überzahlt.